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Unsere AGBs

Skischule Arlberg

1 Geltungsbereich der AGB
1.1 Für Geschäftsbeziehungen zwischen der Skischule Arlberg – St. Anton a.A., Tiroler Skischule Richard Walter KG (im Folgenden kurz: „Skischule Arlberg“) und dem Kursteilnehmer (im Folgenden kurz: „Kunde“) gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: „AGB“) in der jeweils gültigen Fassung. Die gültige Fassung der AGB richtet sich jeweils nach dem Zeitpunkt der betreffenden Buchung.

1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen insbesondere das Erteilen von Skiunterricht und das Führen und Begleiten auf Skitouren (iSd § 1 Abs. 1 T-SSG 1995) und damit zusammenhängende Tätigkeiten (im Folgenden kurz: „Kurse“). Umfasst sind auch allfällige Kinderbetreuungsleistungen und damit verbundene Leistungen (zB Verpflegung für Kinder).

1.3 Von diesen AGB abweichende Bestimmungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zwischen der Skischule Arlberg und dem Kunden. Widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten keine Wirkung auf die in Punkt 1.1 angeführten Geschäftsbeziehungen.

2 Vertragsabschluss
2.1 Der Skischule Arlberg zugegangene Kursanmeldungen, die per Telefon, E-Mail, Fax oder mittels sonstiger Fernkommunikationsmittel erfolgen können, stellen ein rechtlich bindendes Angebot an die Skischule Arlberg zum Abschluss eines Vertrages über die von der Skischule Arlberg angepriesenen Leistungen dar. Die Skischule Arlberg übermittelt aufgrund eines solchen Angebots eine Bestellbestätigung an den Kunden. Erst durch Übermittlung dieser Bestellbestätigung kommt ein Vertragsverhältnis zwischen der Skischule Arlberg und dem Kunden zustande.

2.2 Die Erklärung des Kunden gegenüber einem Mitarbeiter der Skischule Arlberg, Leistungen der Skischule Arlberg in Anspruch nehmen zu wollen, stellt ein rechtlich bindendes Angebot an die Skischule Arlberg zum Abschluss eines Vertrages dar. Erst durch die Bezahlung der gewünschten Leistung und durch die Ausgabe eines Zahlungsbeleges kommt ein Vertragsverhältnis zwischen der Skischule Arlberg und dem jeweiligen Kunden zustande.

2.3 Die Skischule Arlberg ist nicht verpflichtet, die Ablehnung von Kursanmeldungen dem Kunden mitzuteilen. Wird die Anmeldung von der Skischule Arlberg nicht innerhalb einer Frist von 2 (zwei) Wochen ab Erhalt bestätigt, gilt das Angebot des Kunden jedenfalls als nicht angenommen.

2.4 Die Buchungsbestätigung und/oder der Zahlungsbeleg dienen als Beleg für die Inanspruchnahme der gebuchten Leistung und sind vom Kunden bei Kursbeginn dem jeweiligen Kursleiter vorzulegen.

3 Widerrufsrecht beim Vertragsabschluss über Telefon, Webformular oder E-Mail
3.1 Bei den angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um eine „Freizeitdienstleistung“ im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).

3.2 Für Freizeitdienstleistung besteht gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein Widerrufsrecht.

4 Rücktrittsrecht
4.1 Der Kunde ist berechtigt, zu den nachgenannten Bedingungen schriftlich (E-Mail ist ausreichend) vom Vertrag einseitig und ohne weitere Verpflichtung, insbesondere ohne Verpflichtung zur Zahlung eines Entgeltes oder einer Stornogebühr, zurückzutreten.

4.2 Bei Privatkursen ist ein Rücktritt bis spätestens 14 Tage vor dem ersten Tag des Beginns der Dienstleistung ohne weitere Verpflichtungen des Kunden zulässig.

4.3 Bei Gruppenkursen (das bedeutet, der Kunde hat einen Gruppenkurs gebucht; nicht gemeint sind Buchungen für Personengruppen) ist ein Rücktritt bis spätestens 7 Tage vor dem ersten Tag des Beginns der Dienstleistung ohne weitere Verpflichtungen des Kunden zulässig.

4.4 Bei Gruppenkursen ist zudem im Falle von Krankheit oder Unfall vor oder während des Kurses, welche(r) die Teilnahme an der gebuchten Leistung unmöglich macht, ein Rücktritt für den Zeitraum ab Eintritt der Verhinderung zulässig, wenn der Kunde der Skischule Arlberg binnen 3 Tagen ein ärztliches Attest (ohne Nennung der Diagnose) vorlegt. Sofern sich der Kunde während des Kurses verletzt, muss die Bestätigung von einem am Urlaubsort praktizierenden Arzt oder des behandelnden Krankenhauses ausgestellt werden. Die Skischule Arlberg stellt nach Wahl des Kunden über das zu vergütende anteilige Entgelt entweder eine Gutschrift aus oder bezahlt das anteilige Entgelt binnen 21 (einundzwanzig) Tagen an den Kunden zurück.

4.5 Maßgeblich für die Fristwahrung ist jeweils das Einlangen des Rücktrittsschreibens bei der Skischule Arlberg. Zur Wahrung der jeweiligen Frist ist es erforderlich, dass das Rücktrittsschreiben bis spätestens 23:59h vor Fristablauf bei der Skischule Arlberg eingeht. Übermittlungsfehler und ähnliches gehen zu Lasten des Kunden.

4.6 Existiert im Herkunftsland des Kunden eine Reisewarnung wegen COVID-19 oder ähnlicher Epidemien/Pandemien uä, die auch das Gebiet der Dienstleistungserbringung umfasst, ist der Kunde bei allgemeiner Vorhersehbarkeit einer solchen Reisewarnung nur unter folgenden Bedingungen zum Rücktritt berechtigt:
a) bei einer zwingenden, von einem negativen Testergebnis oder sonstigen Umständen unabhängigen Quarantänedauer von max. drei (3) Tagen im Fall der Rückkehr ins Herkunftsland gegen eine Stornogebühr von 50 % des bezahlten Entgelts,
b) bei einer zwingenden, von einem negativen Testergebnis oder sonstigen Umständen unabhängigen Quarantänedauer von max. fünf (5) Tagen im Fall der Rückkehr ins Herkunftsland gegen eine Stornogebühr von 25 % des bezahlten Entgelts,
c) bei einer zwingenden, von einem negativen Testergebnis oder sonstigen Umständen unabhängigen Quarantänedauer von mehr als fünf (5) Tagen im Fall der Rückkehr ins Herkunftsland ohne Stornogebühr.

4.7 Wurden die Quarantäneverpflichtungen bereits vor dem Zeitpunkt der Buchung verfügt, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht nach Punkt 4.6 zu.

4.8 In allen anderen Fällen ist der Kunde ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Skischule Arlberg nicht zum Rücktritt berechtigt und hat das volle Entgelt zu entrichten. Dies gilt insbesondere auch für den Fall des Nichterscheinen oder des verspäteten Erscheinens zum vereinbarten Termin.

4.9 Die Skischule Arlberg ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Teilnahme des Kunden an Kursen unter derartigem Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht, dass eine sichere Teilnahme nicht mehr gewährleistet ist. Gleiches gilt, wenn sich der Kunde beharrlich den Anweisungen der Skischule Arlberg, der Lehrkräfte oder der Betreuungspersonen widersetzt (siehe Punkt 9.5). Dem Kunden stehen im Falle einer solchen Vertragsauflösung keine Ansprüche zu; er ist insbesondere auch zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.

4.10 Sofern es zu einer (gegebenenfalls auch anteiligen) Rückerstattung des geleisteten Entgelts durch die Skischule Arlberg aus welchem Grund auch immer kommt, hat die Skischule Arlberg für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, dessen sich der Kunde für die Abwicklung seiner Zahlung bedient hat. Die Verwendung eines anderen Zahlungsmittels ist aber dann zulässig, wenn dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurde und dem Kunden dadurch keine Kosten anfallen.

5 Unmöglichkeit der Leistung
5.1 Wenn die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen (zB Witterungsverhältnisse, Lawinengefahr, etc) nicht möglich ist, ist die Skischule Arlberg nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Es obliegt allein dem billigen Ermessen der Skischule Arlberg, die Unmöglichkeit der Leistungserbringung zu beurteilen, wobei eine teilweise Unmöglichkeit – zB an drei von fünf Tagen ist kein Skiunterricht möglich – die Durchführung des möglichen Leistungsteils unberührt lässt.

5.2 Im Falle der (teilweisen oder gänzlichen) Leistungsunmöglichkeit gemäß Punkt 5.1 wird die Skischule Arlberg das anteilige Entgelt binnen 21 (einundzwanzig) Tagen an den Kunden zurückzahlen. Ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Kunden nicht zu.

5.3 Höhere Gewalt, insbesondere Epidemien, Pandemien, behördliche Maßnahmen wie Schließungen sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse befreien die Skischule Arlberg von Ihren Leistungspflichten.

5.4 Im Falle der (teilweisen oder gänzlichen) Leistungsunmöglichkeit gemäß Punkt 5.3 stellt die Skischule Arlberg über das anteilige Entgelt entweder eine Gutschrift aus oder bezahlt das anteilige Entgelt binnen 21 (einundzwanzig) Tagen an den Kunden zurück. Diesbezüglich steht dem Kunden ein Wahlrecht zu. Ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Kunden nicht zu. Ein allfälliges Rücktrittsrecht gemäß § 10 Abs 2 Pauschalreisegesetz bleibt unberührt.

6 Preise, Zahlungsmodalitäten, Leistung
6.1 Sämtliche Angaben – insbesondere Preislisten der Skischule Arlberg im Internet, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Informationsträgern – sind für die Skischule Arlberg unverbindlich. Die Skischule Arlberg behält sich vor, jederzeit Änderungen vorzunehmen.

6.2 Sämtliche Preisangaben in Preislisten sind in EURO (€) und verstehen sich brutto inklusive einer allfälligen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.

6.3 Die Kursgebühr wird mit Vertragsabschluss fällig. Bei online Buchungen kann die Zahlung der Kursgebühr nur mit Kreditkarte (Mastercard und Visa) erfolgen. Die Bezahlung vor Ort ist im Skischulbüro der Skischule Arlberg auch in bar möglich. Sämtliche Spesen – insbesondere Bankspesen – in Verbindung mit der Bezahlung des bei der Skischule Arlberg gebuchten Kurses gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von der Skischule Arlberg ausdrücklich anerkannt worden sind.

6.4 Zahlungsverzug tritt ohne weitere Mitteilung der Skischule Arlberg ein. Für den Fall, dass der Kunde mit einer Zahlung in Verzug gerät, ist die Skischule Arlberg berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und sämtliche zusätzlich anfallenden Kosten und Spesen, insbesondere Inkasso- oder Rechtsanwaltskosten, gegenüber dem Kunden zu verrechnen. Bei offenen Forderungen kann die Skischule Arlberg vom Kunden getätigte Zahlungen ungeachtet einer allfälligen Widmung durch den Kunden beliebig auf dessen offene Forderungen anrechnen. Für den Fall der Nichtzahlung einer Forderung sind auch alle übrigen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.

6.5 Falls die Skischule Arlberg bei Privatkursen Ihren Rücktritt vom Vertrag nach Punkt 4.9 erklärt, ist der Kurs unverzüglich abzubrechen bzw. abzusagen. Der Kunde hat der Skischule Arlberg sämtliche Aufwendungen in diesem Zusammenhang zu ersetzen.

6.6 Falls die Skischule Arlberg bei Gruppenkursen Ihren Rücktritt vom Vertrag erklärt, findet der Skikurs mit den restlichen Teilnehmern, denen gegenüber nicht vom Vertrag zurückgetreten worden ist, wie geplant statt. Für Handlungen des Teilnehmers, gegenüber dem vom Vertrag zurückgetreten worden ist, werden ab Erklärung des Rücktritts in keiner Weise Haftungen übernommen.

6.7 Erfüllungsort ist für alle sowohl von der Skischule Arlberg als auch dem Kunden zu erfüllenden Pflichten A-6580 St. Anton am Arlberg / Österreich.

7 Leistungserbringung
7.1 Die Skischule Arlberg behält sich das Recht vor, den Treffpunkt der Kurse kurzfristig zu ändern. In diesen Fällen werden die Kunden von der Skischule Arlberg informiert.

7.2 Der Kunde hat sich zur Leistungserbringung am Sammelplatz der Skischule Arlberg oder an einem sonst von der Skischule Arlberg bekannt gegebenen Ort im Skischulgebiet rechtzeitig vor Kursbeginn einzufinden.

7.3 Die Skischule Arlberg behält sich das Recht vor, vor Beginn eines jeden Skikurstages eine Fiebermessung unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei jedem Kunden vorzunehmen und im Falle von erhöhter Temperatur, Fieber oder sonstigen deutlichen Anzeichen auf ansteckende Krankheiten (zB COVID-19), die ein Risiko für andere Skikursteilnehmer sowie für Lehrkräfte und Betreuungspersonen darstellen können, nach eigenem Ermessen den Kunden vom Unterricht auszuschließen. Der Kunde hat in diesen Fällen nach seiner Wahl entweder Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung eines bereits geleisteten Entgelts oder auf Ausstellung einer entsprechenden Gutschrift.

7.4 Die Skischule Arlberg verpflichtet sich, für die jeweilige Leistung eine im Sinn des Tiroler Schischulgesetzes (T-SSG) qualifizierte Lehr- oder Kinderbetreuungspersonen einzusetzen.

7.5 Im Zusammenhang mit den angebotenen Kursen wird seitens der Skischule Arlberg eine Garantie für den Ausbildungserfolg nicht übernommen.

8 Haftungsbeschränkung / Versicherung
8.1 Die Skischule Arlberg haftet – mit Ausnahme von Personenschäden – nicht für Schäden, soweit die Schäden nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Skischule Arlberg selbst oder einer ihr zurechenbaren Person beruhen und das schadensverursachende Verhalten nicht die aus dem abgeschlossenen Vertrag treffenden Hauptpflichten betrifft.

8.2 Die Skischule Arlberg übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Kunde während der Durchführung der vereinbarten Leistung ohne Verschulden der Skischule Arlberg sich selbst oder anderen Personen zufügt oder durch diese ihm zugefügt werden.

8.3 Unabhängig vom Verschulden haftet die Skischule Arlberg nicht für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden und Folgeschäden, soweit diese das 3-fache Leistungsentgelt übersteigen.

8.4 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Nicht-Tragen eines Sturzhelmes im Falle von Verletzungen ein Mitverschulden des Kunden begründen kann, weshalb dem Kunden empfohlen wird, einen Sturzhelm zu tragen und weitere für die jeweils gebuchte Leistung empfohlene Sicherheitsausrüstung (zB Lawinensuchgerät bei Fahrten im freien Gelände) mitzuführen. Sturzhelme und Sicherheitsausrüstung verringern in der Regel das Verletzungsrisiko.

8.5 Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Ausübung von Schneesport mit zahlreichen Risiken verbunden ist und insbesondere bei Touren oder Abfahrten im freien Gelände ein erhöhtes Risiko für Verletzungen oder sogar Tod, insbesondere auch durch Lawinen, besteht, das nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.

8.6 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, eine Rettung von Pisten oder im freien Gelände oftmals mit hohen Kosten verbunden ist. Dem Kunden wird deshalb empfohlen eine entsprechende Versicherung abzuschließen, zumal die Skischule Arlberg nicht für Bergungs- und Flugrettungskosten haftet, es sei denn, die Skischule Arlberg oder eine ihr zurechenbare Person hat diese Bergungs- und/oder Flugrettungskosten durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht.

9 Teilnahmebedingungen und Pflichten des Kunden
9.1 Vor Beginn des Unterrichts hat der Kunde die Skischule Arlberg über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Skilauf wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbständig für eine dem Stand der Skitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen.

9.2 Vor Beginn des Unterrichts hat der Kunde die Skischule Arlberg über allfällige gesundheitliche Beschwerden, die seine körperliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen könnten, zu informieren.

9.3 Weiters verpflichtet sich der Kunde bei fieberhaften Infekten, ansteckenden Krankheiten sowie bei Erkrankungen, die mit Durchfall und Erbrechen einhergehen, nicht am Skikurs teilzunehmen. Insbesondere bei Auftreten von COVID-19 Symptomen (Fieber, trockener Husten, Müdigkeit, Atembeschwerden etc.) verpflichtet sich der Kunden von einer Teilnahme am Skikurs Abstand zu nehmen. Sofern der Kunde einen Gruppenkurs gebucht hat, kann er bei Vorlage eines ärztlichen Attests das in Punkt 4.4 dieser AGB vorgesehene Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen.

9.4 Vor Beginn des Unterrichts ist durch den Kunden selbständig die Überprüfung seiner Skiausrüstung (insbesondere Bindungseinstellung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Eine Überprüfung durch die Skischule Arlberg erfolgt nicht.

9.5 Anweisungen der Skischule Arlberg hat der Kunde zu befolgen. Missachtungen von Anweisungen und Ermahnungen berechtigen die Skischule Arlberg umgehend zum Vertragsrücktritt. Dies gilt auch, wenn Kunden ein ungebührliches Verhalten, insbesondere gegenüber anderen Kursteilnehmern, an den Tag legen.

10 Datenschutz
10.1 Die Skischule Arlberg bekennt sich zum umfassenden Datenschutz und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur auf rechtmäßige Weise. Nähere Informationen zur Verwendung personenbezogener Daten finden sich auf der Website www.skischule-arlberg.com/datenschutzerklaerung. Auf Wunsch des Kunden stellt die Skischule Arlberg diese Informationen auch auf Papier zur Verfügung.

11 Sonstige Bestimmungen
11.1 Ausdrücklich festgehalten wird, dass Skikarten oder Skipässe für das entsprechende Skigebiet vom Kunden selbst auf eigene Rechnung zu erwerben sind.

11.2 Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Nebenabreden welcher Art auch immer, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

11.3 Für sämtliche Streitigkeiten aus Rechtsgeschäften, denen diese AGB zugrunde liegen, gilt die Anwendbarkeit des materiellen österreichischen Rechts unter Ausschluss des österreichischen internationalen Privatrechts.

11.4 Wenn der Kunde Unternehmer oder Konsument mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches der EuGVVO oder des Lugano-Übereinkommens ist (das sind alle Länder mit Ausnahme der EU-Mitgliedsstaaten, der Schweiz, Norwegen und Island), wird für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Verträgen zwischen der Skischule Arlberg und dem Kunden über die Erbringungen von Skischul-Dienstleistungen das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz der Skischule Arlberg als ausschließlich zuständiges Gericht vereinbart.

11.5 Soweit der Kunde Konsument mit Wohnsitz innerhalb der EU oder des Geltungsbereiches des Lugano-Übereinkommens ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gerichtszuständigkeit.

11.6 Sofern eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB nichtig ist/sind, gelten zwischen der Skischule Arlberg und dem Kunden ausdrücklich solche rechtswirksame Bestimmungen als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird durch eine nichtige Bestimmung nicht berührt.

11.7 Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen AGB gehen auf allfällige Rechtsnachfolger der Skischule Arlberg über.